Verordnung des Landkreises Gießen: 2G+ Regel

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Liebe Mitglieder*innen des Licher Hallenbads,

Mit der gestiegenen Inzidenz gilt seit dem 16.1.22 die „Hotspot-Regel des Landes Hessen“ im Landkreis Gießen. Danach dürfen nur noch Personen, die

  • 2fach geimpft mit aktuellem negativen Coronatest 
  • 3fach geimpft (Booster)
  • genesen mit aktuellem negativen Coronatest

sind, das Hallenbad nutzen.

Das Einlaßsystem unseres Bades kann nicht unterscheiden, ob eine Person 2mal oder 3mal geimpft ist. Ein Negativtest kann vom System ebenfalls nicht überprüft werden.

Daher kann aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Betrieb des Bades nur in eingeschränkter Form und mit einer besetzten Einlasskontrolle erfolgen. Hier sind wir – wie schon vor 2 Jahren – auf die Mitarbeit der Mitglieder angewiesen.

Um die Einlasskontrolle sicherzustellen, planen wir – ähnlich wie in der Anfangszeit des Vereins – mit Freiwilligen den Einlass zu besetzen. Dies wird für die nächsten Wochen unumgänglich sein. Das Bad wird also nur in der Zeit offen sein, für die wir freiwillige Helfer haben. Die eingeschränkten Öffnungszeiten werden abhängig von der verfügbaren Einlasskontrolle festgelegt. Die Anzahl der Schwimmer ist weiterhin begrenzt und man wird sich vorab anmelden müssen. Generell wird die Schwimmzeit Di-Fr auf 20.00 Uhr beschränkt.

Bitte beachten Sie, dass Sie jedes Mal vor Betreten des Bades Ihren Nachweis der Einlaßkontrolle vorzeigen müssen.

 

Wir bitten dafür um Verständnis.

Der Vorstand